Die Zahlen sind rot, die Bank wird nervös, und nachts liegt man wach. Viele Inhaber kennen dieses Gefühl. Schnell steht dann das Wort Insolvenz im Raum. Dabei ist eine rote Bilanz nicht automatisch das Ende.
Was viele nicht wissen
Bei einer GmbH oder GmbH & Co. KG führt eine Überschuldung nicht zwangsläufig in die Insolvenz. Das Gesetz (§ 19 InsO) kennt eine Ausnahme: Ist es überwiegend wahrscheinlich, dass der Betrieb die nächsten zwölf Monate weitermachen kann, liegt im rechtlichen Sinn keine Überschuldung vor. Dafür braucht es eine sogenannte Fortführungsprognose, also einen soliden Plan mit belastbaren Zahlen.
Das hilft nicht in jedem Fall. Kann ein Betrieb seine Rechnungen schon nicht mehr bezahlen, nützt auch die beste Prognose nichts. Und bei Einzelunternehmen kommt es allein darauf an, ob sie zahlen können.
Warum es auf jede Woche ankommt
Bei einer Überschuldung bleiben in der Regel bis zu sechs Wochen, um die Lage zu klären, bei Zahlungsunfähigkeit sind es drei. Das klingt knapp, ist aber mehr Zeit, als es sich im ersten Moment anfühlt. Nutzen Sie sie: Wer früh handelt, hat mehr Spielraum – und ist als Geschäftsführer auch persönlich auf der sicheren Seite.
Wie wir Ihnen helfen
Wir sind Betriebswirte und arbeiten seit Jahren mit Familienbetrieben – Bäckereien, Metzgereien, Autohäusern, Weingütern, Hotels. Wir schauen uns Ihre Zahlen an und entwickeln gemeinsam einen Plan, der trägt. Unsere Grundhaltung dabei: Wir gehen erst einmal davon aus, dass wir das schaffen.
Muss ein Insolvenzantrag gestellt werden, beurteilt das ein Rechtsanwalt, mit dem wir eng zusammenarbeiten. Den Kontakt übernehmen wir für Sie, damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: die Zukunft Ihres Betriebs.
Mit Klarheit, Struktur und dem richtigen Plan bringen wir Ihren Betrieb – innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten – wieder auf einen stabilen Kurs. Trauen Sie sich diesen Schritt zu: Früh begonnen ist schon viel gewonnen.
Was wir für einen ersten Blick brauchen
- die letzte Bilanz
- die letzten betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)
- die Summen- und Saldenliste dazu
Die bekommen Sie bei Ihrem Steuerberater. Damit können wir schon sehen, wo Ihr Betrieb steht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Wir erbringen keine Rechtsdienstleistungen. Alle Angaben ohne Gewähr. Der Beitrag wurde sorgfältig erstellt, für Druck- und Inhaltsfehler übernehmen wir keine Haftung. Stand: Oktober 2026.